Verdienstausfallentschädigung und Elternhilfe
Hier können Sie den Antrag auf Entschädigung bzw. Erstattung eines Verdienstausfalls nach § 56 Infektionsschutzgesetz (IfSG) stellen.
Geben Sie die dargestellten Zeichen in das Bild unten ein.
Um Problemen bei der Erfassung des Antrages vorzubeugen, empfehlen wir:
- Verwendung eines aktuellen Browsers, nach Möglichkeit nicht der Internet Explorer
- Den Link in einem In-Private- bzw. Inkognito-Fenster öffnen
Bitte beachten Sie, dass Ihre Sitzung nach 4 Stunden abläuft.