Verdienstausfallentschädigung und Elternhilfe


Hier können Sie den Antrag auf Entschädigung bzw. Erstattung eines Verdienstausfalls nach § 56 Infektionsschutzgesetz (IfSG) stellen.

Geben Sie die dargestellten Zeichen in das Bild unten ein.

Um Problemen bei der Erfassung des Antrages vorzubeugen, empfehlen wir:​

  • ​Verwendung eines aktuellen Browsers, nach Möglichkeit nicht der Internet Explorer​
  • Den Link in einem In-Private- bzw. Inkognito-Fenster öffnen

Bitte beachten Sie, dass Ihre Sitzung nach 4 Stunden abläuft.